Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas. pp., die der öffentlichen Versorgung dienen, sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen. Hiervon ausgenommen ist die Verlegung von privatrechlich genutzten Leitungen. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-16619

    Fax: 02271 83-26610

    E-Mail: 66@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Antrag erhältlich unter "Formulare" 
    • Pläne
    • Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    • mindestens 4 Wochen vorher

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de