Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Antragsannahme und Innendienst" im Telefonbuch der Stadt Essen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Antragsformular
- Verkehrszeichenplan
- Verpflichtungserklärung (nur bei privaten Antragstellern)
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Fristen
Hinweise für Essen
Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Kosten
Hinweise für Essen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Essen