Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen. Mitzubringen sind in beiden Fällen: ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig) Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind: 1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung 2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm 3. Augen offen und deutlich sichtbar 4. neutraler Gesichtsausdruck 5. geschlossene Lippen 6. einfarbiger HintergrundDie aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird. Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt. Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei. Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann. Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.Achtung: Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutscher Staatsbürger sind
    • bei Heirat: Eheurkunde
    • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit

    Hinweis: Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Pass, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellungen Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Formulare

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 

    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich

    Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    ungefähr zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres22,80 €Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)10,00 €Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)37,50 €Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)60,00 €Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)69,50 €Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)92,00 €vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Expresspass und vorläufiger Reisepass

    Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de