Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Einen Reisepass (ePass) benötigen Sie, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschand aus- oder aus dem Ausland wieder einreisen möchten. Grundsätzlich ist der Besitz eines Reisepasses vor allem bei Reisen außerhalb der Europäischen Union notwendig. Informieren Sie sich jedoch bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

    Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren bzw. sechs Jahren bei Personen unter 24 Jahren, wobei das Dokument nach Ablauf neu beantragt und nicht verlängert werden kann. Einen Termin zur Beantragung des Reisepasses buchen Sie bitte über das Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

     

    Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Reisepass beantragt?

    Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen.Wenn Ihr Reisepass von der Bundesdruckerei geliefert worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung vom Bürgerservice. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Reisepass zur Entwertung mit.

    Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem zur Abholung. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-578 oder per E-Mail an buergerservice@sankt-augustin.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_191fbad3321950bc107598799e4b947e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Alternativ kann ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden. Dort wird ein digitales Passbild erstellt, das jedoch nicht ausgedruckt werden kann.
    • Bei Minderjährigen muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden. Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.

    Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache aufgrund der benötigten Unterschrift altersunabhängig unerlässlich ist.

    Ebenso ist ein Fingerabdruck für alle Personen ab 6 Jahren auf dem Chip zu speichern.

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich

    Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    ungefähr zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Reisepass: 70,00 Euro
    Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
    Nutzung des Selbstbedienungsterminals: 8,10 Euro 
    48-Seiten-Reisepass (Vielreisende): 92,00 Euro
    48-Seiten-Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 59,50 Euro
    Express-Reisepass: 102,00 Euro
    Express-Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 69,50 Euro
    48-Seiten Express-Reisepass (Vielreisende): 124,00
    48-Seiten Express-Reisepass (unter 24. Lebensjahr): 91,50 Euro
    vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 Euro

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Expresspass und vorläufiger Reisepass

    Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de