Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Hinweise für Burscheid

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab der Geburt einen Reisepass.Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.Voraussetzung für die Beantragung eines Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung von Reisepasses ist das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.Expressreisepass Bitte planen Sie ein, dass es in der Regel ca. drei bis fünf Wochen dauern kann, bis Ihr neuer Reisepass vorliegt. In den Ferienzeiten kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Diese sind abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin, die die Pässe erstellt. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, den Reisepass gegen eine zusätzliche Gebühr als Expresspass bei der Bundesdruckerei zu bestellen. Die Lieferung eines Expresspasses erfolgt von dort in der Regel innerhalb weniger Werktage.Abholung des Reisepasses Zur Abholung ist der bisherige Reisepass mitzubringen. Mit der elektronischen Statusabfrage können Sie in Erfahrung bringen, ob das Dokument abgeholt werden kann. Bei der Beantragung des Reisepasses wird Ihnen auf Wunsch ein Informationsblatt ausgehändigt, auf dem die Nummer des Dokuments angegeben ist. Diese Nummer ist bei der Statusabfrage einzugeben.Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist ohne Termin möglich: Täglich zu den Öffnungszeiten (nicht mittwochs). Keine Abholung zwischen 12:00 und 13:00 Uhr möglich.Verlust des Reisepasses Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Für die Beantragung eines Reisepasses werden benötigt:aktuelles biometrisches Passbild (maximal 6 Monate)nach Möglichkeit Geburtsurkunde bzw. nach einer Eheschließung die Heiratsurkunde im Originalbisheriger Personalausweis oder Reisepass (insofern vorhanden)Bei Personen unter 18 Jahren wird zusätzlich benötigt:die Anwesenheit des Kindes ist bei der Beantragung zwingend erforderlichdie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis/ Reisepass oderaktuellen Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigtenfalls vorhanden, bisheriger Kinderausweis/ Kinderreisepass Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Sie können sich NICHT vertreten lassen.

    Formulare

    Hinweise für Burscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Burscheid

    Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

    Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    Passgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burscheid

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 

    Fristen

    Hinweise für Burscheid

    Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich

    Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Burscheid

    ungefähr zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    37,50 € Reisepass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)60,00 € Reisepass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)22,00 € Zuschlag für 48 Seiten ab 24 Jahre12,00 € Zuschlag für 48 Seiten bis 24 Jahre32,00 € Zuschlag per Express26,00 € vorläufiger Reisepass

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burscheid

    Expresspass und vorläufiger Reisepass

    Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen für Ihre Reisepläne zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten zur Ausstelllung eines Reisepasses/Ausweises

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de