Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass

    Hinweise für Schwalmtal

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), müssen Sie unverzüglich ein neues Reisedokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwalmtal

    Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument.
    Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

    Gebühren:
    • 70,00 € für einen Reisepass
    • 37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • 26,00 € für einen "vorläufigen" Reisepass
    • 102,00 € Express-Pass (Lieferung durch die Bundesdruckerei innerhalb von 72 Stunden).
    • 69,50 € Express-Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwalmtal

    • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutscher Staatsbürger sind
    • bei Heirat: Eheurkunde
    • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit

    Hinweis: Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Pass, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellungen Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Formulare

    Hinweise für Schwalmtal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwalmtal

    • Personalausweis oder alter Reisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
    • Geburts- bzw. Heiratsurkunde zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister

    Der Antrag für Ihren neuen Reisepass kann Ihnen aus Gründen der Fälschungssicherheit leider nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
    Bei der Beantragung des Reisepasses ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwalmtal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwalmtal

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 

    Fristen

    Hinweise für Schwalmtal

    Bekanntgabe und Beantragung eines neuen Reisepasses bei der zuständigen Stelle: unverzüglich

    Dies gilt, wenn Sie auch weiterhin einen Reisepass brauchen (weil Sie zum Beispiel keinen Personalausweis besitzen).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwalmtal

    ungefähr zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Schwalmtal

    • Neuausstellung des Reisepasses mit 32 / 48 Seiten:
      • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 60,00 / 82,00
      • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50 / 59,50
    • Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 / 48 Seiten:
      • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 92,00 / 114,00
      • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 69,50 / 91,50
    • Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: EUR 26,00
    • Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: EUR 6,00

    In manchen Städten und Gemeinden kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden, wenn die oder Antragstellende eine Bedürftigkeit nachweisen kann. So kann Empfängern von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II die Gebühr erlassen werden, wenn sie als Nachweis den jeweiligen Bewilligungsbescheid mitbringen.

    Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwalmtal

    Gültigkeitsdauer:

    • 10 Jahre im Regelfall
    • 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
    • 1 Jahr bei einem "vorläufigen" Reisepass

    Bearbeitungsdauer:

    ca. 3 - 4 Wochen

    Verlust des Reisepasses:

    Was ist bei Verlust zu tun?

    • Sie müssen eine Verlustanzeige unterschreiben,
    • einen noch vorhandenen Lichtbildausweis (Führerschein oder Personalausweis) mitbringen,
    • wenn Sie sofort einen Passersatz - vorläufiger Pass - benötigen, muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden 
    • Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandter (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder) mit, der Ihre Identität bestätigen kann.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwalmtal

    Kinderreisepass

    Ob Ihr Reisepass bereits zur Abholung bereitliegt können Sie über die Online-Abholauskunft erfragen:

    ONLINE-ABHOLAUSKUNFT

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schwalmtal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de