Allgemeine Beratung durch Sozialarbeitende zum Antrag auf Asylbewerberleistungen erhalten
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.
Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an
- Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
- abgelehnte Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können,
- sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis bzw. ohne Papiere in Deutschland aufhalten.
- Weiterhin werden entsprechende Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitgestellt.
Die Aufnahme erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch Zuweisung der Landesregierungsstelle in Arnsberg.
Am Mittwoch ist dieser Fachbereich für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für die soziale Betreuung der Asylbewerber sind Frau Susan Lütke und Frau Lana Odeh zuständig.
Frau Lütke und Frau Odeh haben ihr Büro im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Erdgeschoss, Zimmer 35, Tel. (05207) 8905-335.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Soziales (FB 4.2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 25 VwVfG iVm. Asylbewerberleistungsgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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