Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

    Beschreibung

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Werne wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Änderungsformular

    Voraussetzungen

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

    Verfahrensablauf

    Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Änderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de