elektronischer Aufenthaltstitel

    Aufenthaltserlaubnis abholen

    Hinweise für Schlangen

    Haben Sie vom Ausländeramt eine Nachricht bekommen, dass ihr neuer eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) abholbereit ist? So geht es mit der Abholung weiter.

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen. Dieser kann eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsdokument, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobile-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sein.
    Jeder neue Aufenthaltstitel wird als eAT erteilt. Eventuell haben Sie einen neuen Reisepass bekommen und Ihr bisheriger Aufenthaltstitel wurde übertragen.

    Was auf dem eAT gespeichert ist und welche Funktionen er bieten kann, können Sie beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachlesen. Eine Infobroschüre finden Sie unter Weiterführende Links verlinkt.

    ***

    Sie erhalten von der Ausländerbehörde eine Abholinfo.

    Bitte reservieren Sie anschließend einen Termin für die Abholung - online oder per Telefon +49 5231 62-300
    In der Regel wird der eAT im BürgerService abgeholt.

    Beim Abholen bringen Sie bitte alle benötigten Unterlagen mit.


    WICHTIG:
    Jede Person ab 16 Jahren muss den eAT persönlich abholen. Eine Ausgabe an Familienangehörige oder sonstige Personen ist nur mit einer speziellen Vollmacht möglich.
    Sie finden die nötige Vollmacht unter Downloads verlinkt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    Fax: +49 5231 63011-1010

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Abholungstermin folgendes mit:

    • aktuellen Reisepass
      (bei Übertragung auch den alten, abgelaufenen Reisepass)
    • bisherigen Aufenthaltstitel (eAT / Fiktionsbescheinigung / Duldung / vorläufige Bescheinigung)
      eventuell mit Zusatzblatt
    • andere vom Ausländeramt angeforderte Unterlagen
    • bei Abholung durch Dritte:
      vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (siehe bei Formulare)
      Ausweis der abholenden Person
    • eventuell noch fällige Gebühren wie vom Ausländeramt mitgeteilt

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Sie haben von der Ausländerbehörde des Kreises Lippe eine Abholinfo erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Eventuell noch fällige Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis.

    Zahlungsweisen:

    • Barzahlung
    • girocard

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Wenn Sie in Detmold wohnen, wenden Sie sich bitte an die
    Ausländerbehörde der Stadt Detmold
    per Telefon +49 5231 977-643 oder
    per E-Mail auslaenderbehoerde@detmold.de

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    Sind Sie im Kreis Lippe umgezogen?

    Die Adresse können Sie beim Infopoint vom Ausländeramt ändern lassen. Sie brauchen dafür keinen Termin.

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
    Mittwoch: Geschlossen
    Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de