elektronischer Aufenthaltstitel

    Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    Hinweise für Tecklenburg

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Die elektronischen Aufenthaltstitel werden vom Kreis Steinfurt ausgestellt und können nach erfolgter Produktion im Bürgerbüro abgeholt werden.

    Sie erhalten von der Ausländerbehörde eine schriftliche Benachrichtigung, sobald der Aufenthaltstitel im Bürgerbüro abgeholt werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    • bisheriger Aufenthaltstitel

    • ggf. Reiseausweis

    • ggf. Pass

    • ggf. Fiktionsbescheinigung

    • ggf. Aufenthaltsgestattung

    • ggf. Duldung

    Formulare

    Hinweise für Tecklenburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tecklenburg

    Sie sind in Tecklenburg mit Hauptwohnsitz angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tecklenburg

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tecklenburg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tecklenburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de