elektronischer Aufenthaltstitel
elektronischer Aufenthaltstitel
Hinweise für Neuss
Beschreibung
Hinweise für Neuss
- Sie haben von Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft einen neuen Pass erhalten, die technische Kartennutzungsdauer ist abgelaufen oder Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren, so ist eine Neuausstellung erforderlich, ohne dass die ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis verlängert oder neu erteilt wird.
- Aufenthaltsberechtigungen gelten als Niederlassungserlaubnis fort und werden als solche ausgestellt.
- Wenn Sie Ihren alten Pass nicht mehr besitzen, sollten Sie den Übertrag möglichst schnell vornehmen lassen, damit Sie Ihren legalen Aufenthalt dokumentieren können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neuss
- alter (ungültiger) Pass, sofern noch vorhanden
- neuer Pass
- ein aktuelles Lichtbild ab dem 10. Lebensjahr ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Neuss
Sie wohnen in Neuss und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Neuss
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2
Fristen
Hinweise für Neuss
Bearbeitungsdauer
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Hinweis: Das Integrationsamt Neuss bittet um vorherige Terminvereinbarung. Termine können online vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://termine.serviceportal-neuss.de/select2?md=2
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Kosten
Hinweise für Neuss
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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