Führerschein Ersterteilung / Erweiterung
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich per Post/Briefkasteneinwurf oder über Ihre ausbildende Fahrschule beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag kein Bargeld zu! Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.
Dem Antrag muss Ihr aktuelles Ausweisdokument sowie Ihre evtl. bereits vorhandene Fahrerlaubnis zumindest in Kopie vorliegen. Nach Antragseingang erhalten Sie einen Gebührenbescheid durch uns, sofern nicht vorab durch die Fahrschule eine Zahlung getätigt wurde. Alle erforderlichen Unterlagen (Sehtest, 1. Hilfe, biometr. Passfoto) müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.
Wenn Sie bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“ “ (siehe Anträge, sonst. Formulare) beifügen.
Prüfung bestanden – Führerschein nicht erhalten
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.
Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.
Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).
Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.
Ausstellung des Kartenführerscheins / vorläufige Fahrberechtigung
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.
Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.
Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).
Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Erforderliche Unterlagen bei Ersterteilung der Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 43,90 € - 44,70 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
siehe oben
Kopie des aktuellen Führerscheins
1. Hilfe-Bescheinigung
Gebühr: 40,60 € - 41,40 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: C/C1, CE/C1E
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Kopie des aktuellen Führerscheins
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 (siehe Downloads & Formulare)
augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (siehe Downloads & Formulare)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 40,60 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: D/D1, DE/D1E
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Kopie des aktuellen Führerscheins
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.1 (nicht älter als ein Jahr, siehe Downloads & Formulare)
augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (nicht älter als zwei Jahre, siehe Downloads & Formulare)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.2 (Reaktionstest/Fitnesscheck, nicht älter als ein Jahr)
1. Hilfe-Bescheinigung
behördliches Führungszeugnis gem. § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate)
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 40,60 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen Fahrschulwechsel
Antrag Fahrschulwechsel
Ausweisdokument
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.
Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!
Kosten
Hinweise für Borken
Gebühr (inkl. 5,10 € zur Prüfung der Meldedaten)
44,70 € Ersterteilung mit Probezeit
43,90 € Ersterteilung ohne Probezeit
40,60 € Erweiterung ohne Probezeit
41,40 € Erweiterung mit Probezeit
55,90 € Erweiterung mit Umtausch Papier-Führerschein
26,80 € zusätzlich bei Expressauftrag
29,60 € Fahrschulwechsel
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022