Fahrerlaubnis Erweiterung

    Führerschein Ersterteilung / Erweiterung

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich per Post/Briefkasteneinwurf oder über Ihre ausbildende Fahrschule beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag kein Bargeld zu! Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.

    Dem Antrag muss Ihr aktuelles Ausweisdokument sowie Ihre evtl. bereits vorhandene Fahrerlaubnis zumindest in Kopie vorliegen. Nach Antragseingang erhalten Sie einen Gebührenbescheid durch uns, sofern nicht vorab durch die Fahrschule eine Zahlung getätigt wurde. Alle erforderlichen Unterlagen (Sehtest, 1. Hilfe, biometr. Passfoto)  müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.

    Wenn Sie bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“ “ (siehe Anträge, sonst. Formulare) beifügen.

    Prüfung bestanden – Führerschein nicht erhalten

    In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.

    Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.

    Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).

    Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.

    Ausstellung des Kartenführerscheins / vorläufige Fahrberechtigung

    In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.

    Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.

    Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).

    Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Erforderliche Unterlagen bei Ersterteilung der Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T

    • Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)

    • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

    • 1. Hilfe-Bescheinigung

    • Angabe der ausbildenden Fahrschule

    • Gebühr: 43,90 € - 44,70 €

    • ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“

    Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T

    • siehe oben

    • Kopie des aktuellen Führerscheins

    • 1. Hilfe-Bescheinigung

    • Gebühr: 40,60 € - 41,40 €

    • ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“

    Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: C/C1, CE/C1E

    • Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • Kopie des aktuellen Führerscheins

    • aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)

    • ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 (siehe Downloads & Formulare)

    • augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (siehe Downloads & Formulare)

    • 1. Hilfe-Bescheinigung

    • Angabe der ausbildenden Fahrschule

    • Gebühr: 40,60 €

    • ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“

    Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: D/D1, DE/D1E

    • Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • Kopie des aktuellen Führerscheins

    • aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)

    • ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.1 (nicht älter als ein Jahr, siehe Downloads & Formulare)

    • augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (nicht älter als zwei Jahre, siehe Downloads & Formulare)

    • ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.2 (Reaktionstest/Fitnesscheck, nicht älter als ein Jahr)

    • 1. Hilfe-Bescheinigung

    • behördliches Führungszeugnis gem. § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate)

    • Angabe der ausbildenden Fahrschule

    • Gebühr: 40,60 €

    • ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“

    Erforderliche Unterlagen Fahrschulwechsel

    • Antrag Fahrschulwechsel

    • Ausweisdokument

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Gebühr (inkl. 5,10 € zur Prüfung der Meldedaten)

    • 44,70 € Ersterteilung mit Probezeit

    • 43,90 € Ersterteilung ohne Probezeit

    • 40,60 € Erweiterung ohne Probezeit

    • 41,40 € Erweiterung mit Probezeit

    • 55,90 € Erweiterung mit Umtausch Papier-Führerschein

    • 26,80 € zusätzlich bei Expressauftrag

    29,60 € Fahrschulwechsel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de