Grenzgängerkarte
Hinweise für Borken
Beschreibung
Hinweise für Borken
Mit der Grenzgängerkarte kann man eine selbständige Tätigkeit, einer Beschäftigung oder einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, wenn:
Sie Bürger*in eines nicht EU-Landes (Drittstaat) sind.
Sie in einem an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (mit einer Aufenthaltserlaubnis) wohnen.
Sie weiterhin dort Ihren Hauptwohnsitz haben.
Möchten Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen (unselbständige Erwerbstätigkeit)?
Dann müssen Sie in der Regel über die Ausländerbehörde ein Arbeitserlaubnisverfahren bei der "Bundesagentur für Arbeit" einleiten lassen.
Möchten Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?
Bei einer beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit kann die Grenzgängerkarte (unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des §21 Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt werden.
Möchten Sie Studieren?
Sie benötigen einen Nachweis über die Einschreibung bei einer Universität / Hochschule (Immatrikulation).
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird dem/der Antragsteller/in gebührenpflichtig eine zeitlich befristete Grenzgängerkarte ausgestellt.
Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.
Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die notwendigen Daten richten sich nach der Art des beabsichtigten Aufenthaltsgrundes, d.h. selbstständige/ unselbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Studium.
Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:
Notwendige Unterlagen Beschäftigung:
Kopie des gültigen Reisepasses
Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
aktuelles biometrisches Passbild 1x
Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
Stellenbeschreibung der BA
Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:
Kopie des gültigen Reisepasses
Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
aktuelles biometrisches Passbild 1x
Businessplan, Finanzierung u.s.w.
Gewerbeanmeldung
ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister
Notwendige Unterlagen Studium:
Kopie des gültigen Reisepasses
Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat
ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung
Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland
aktuelles biometrisches Passbild 1x
Studienbescheinigung
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, evtl. Verpflichtungserklärung)
Formulare
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Voraussetzungen
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rechtmäßiger Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Französische Republik, Großherzogtum Luxemburg, Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Tschechische Republik oder Schweizerische Eidgenossenschaft)
Besitz eines gültigen Reisepasses
Rechtsgrundlage(n)
§12 Abs. 1 AufenthV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen