Grenzgängerkarte

    Grenzgängerkarte

    Hinweise für Borken

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Mit der Grenzgängerkarte kann man eine selbständige Tätigkeit, einer Beschäftigung oder einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland nachgehen, wenn:

    • Sie Bürger*in eines nicht EU-Landes (Drittstaat) sind.

    • Sie in einem an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (mit einer Aufenthaltserlaubnis) wohnen.

    • Sie weiterhin dort Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Möchten Sie einen Arbeitsvertrag abschliessen (unselbständige Erwerbstätigkeit)?
    Dann müssen Sie in der Regel über die Ausländerbehörde ein Arbeitserlaubnisverfahren bei der "Bundesagentur für Arbeit" einleiten lassen.

    Möchten Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?
    Bei einer beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit kann die Grenzgängerkarte (unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des §21 Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt werden.

    Möchten Sie Studieren?
    Sie benötigen einen Nachweis über die Einschreibung bei einer Universität / Hochschule (Immatrikulation).

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird dem/der Antragsteller/in gebührenpflichtig eine zeitlich befristete Grenzgängerkarte ausgestellt.
    Zuständig für die Ausstellung der Grenzgängerkarte ist die Ausländerbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Firmensitz bzw. die Hochschule liegt.

    Ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeines Ausländerrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Die notwendigen Daten richten sich nach der Art des beabsichtigten Aufenthaltsgrundes, d.h. selbstständige/ unselbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Studium.

    Folgende Unterlagen werden jeweils neben einem Antragsformular benötigt:

    Notwendige Unterlagen Beschäftigung:

    • Kopie des gültigen Reisepasses

    • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat

    • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung

    • aktuelles biometrisches Passbild 1x

    • Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)

    • Stellenbeschreibung der BA

    Notwendige Unterlagen selbstständige Tätigkeit:

    • Kopie des gültigen Reisepasses

    • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat

    • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung

    • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland

    • aktuelles biometrisches Passbild 1x

    • Businessplan, Finanzierung u.s.w.

    • Gewerbeanmeldung

    • ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister

    Notwendige Unterlagen Studium:

    • Kopie des gültigen Reisepasses

    • Kopie des gültigen Aufenthaltstitels aus dem jeweiligen EU Staat

    • ggf. Heiratsurkunde, Haushaltsbescheinigung

    • Nachweis Krankenversicherung gültig für Deutschland

    • aktuelles biometrisches Passbild 1x

    • Studienbescheinigung

    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, evtl. Verpflichtungserklärung)

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    • rechtmäßiger Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Französische Republik, Großherzogtum Luxemburg, Königreich Belgien, Königreich Dänemark, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Tschechische Republik oder Schweizerische Eidgenossenschaft)

    • Besitz eines gültigen Reisepasses

    Rechtsgrundlage(n)

    §12 Abs. 1 AufenthV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de