Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung

    Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen

    Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ärztekammer Nordrhein

    Adresse

    Hausanschrift

    Tersteegenstraße 9

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 022143020

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: aerztekammer@aekno.de

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Dokumente, die die Auflösung bestätigen:

    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:

    • Rückfragen
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de