Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Trichinenprobeentnahme durch Jäger

    Hinweise für Lippe

    Um sicheres Wildbret zu garantieren, müssen bestimmte Wildarten auf Trichinen untersucht werden. Wer Trichinenproben nehmen darf und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Die Trichinellose („Trichinenerkrankung“) ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält.

    Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmtes Wild darf erst in Verkehr gebracht (also an Dritte abgegeben) oder dem Eigenbedarf zugeführt werden, wenn bei der Trichinenuntersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.

    Die Untersuchung des Fleisches obliegt einem amtlichen Tierarzt, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen, Dachsen und anderen Wildtieren einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk übertragen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    Fax: +49 5231 62-224

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Antrag
    • Kopie des Jagdscheins
    • Nachweis über die Sachkunde

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Die Aufgabe kann Ihnen als Jagdausübungsberechtigten unter den folgenden Voraussetzungen übertragen werden:

    • Sie sind von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden
      und

    • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit.

    Probenehmer können entsprechend geschulte und behördlich beauftragte Jagdpächter, Jagdaufseher oder auch Begehungsscheininhaber sein. Sie müssen jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit wir bei einer positiven Probe sofort Zugriff auf das Stück haben.

    Sie werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs beauftragt:
    Das bedeutet, dass wir Ihre Beauftragung widerrufen, wenn

    • Sie nicht mehr zuverlässig nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht sind oder

    • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Probenahme und die Kennzeichnung des Wildes nicht ordnungsgemäß durchführen oder

    • Sie gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstoßen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Lassen Sie sich vor der ersten Trichinenprobe von uns beauftragen.

    Wollen Sie Wild oder Wildfleisch in den Verkehr bringen, so müssen Sie sich zusätzlich bei uns registrieren lassen.

    Die entsprechenden Formulare finden Sie verlinkt.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Die Beauftragung erlischt, wenn kein gültiger Jagdschein mehr vorliegt. Beauftragte Jäger, die nicht mehr über einen gültigen Jagdschein verfügen, müssen uns das deshalb unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Registrierung: kostenlos
    Beauftragung Trichinenprobenentnahme: EUR 30,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de