Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf jagende Personen

    Hinweise für Borken

    Auf Grund geltender Rechtslage kann der Kreis Borken als zuständige Behörde einer jagenden Person die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Auf Grund geltender Rechtslage kann der Kreis Borken als zuständige Behörde einer jagenden Person die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen.

    Die Übertragung ist bundesweit gültig und verliert auch bei einem Umzug nicht ihre Gültigkeit, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fleischhygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Antrag
    • Nachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin über ausreichende Kenntnisse (Schulungsnachweis, o.ä.)
    • Gültiger Jahresjagdschein

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Die Voraussetzungen für die Übertragung sind

    1. die nachgewiesene Zuverlässigkeit der Person (AntragstellerIn) und es wird von der notwendigen Zuverlässigkeit dann ausgegangen, wenn ein gültiger Jagdschein vorgelegt werden kann und keine Anhaltspunkte vorliegen, die daran Zweifel aufkommen lassen.

    2. der Nachweis einer Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben

    Die notwendige Schulung für die Entnahme von Trichinenproben und die Kennzeichnung ist in die vom Landesjagdverband und seinen örtlichen Vertretungen durchgeführten Schulungen der Jäger zur „kundigen Person“ integriert. Daher erfüllen Personen, die den Nachweis einer „kundigen Person“ erbringen können, die o.g. Voraussetzungen. Gleiches gilt für Personen, die ihre Jägerprüfung in NRW nach dem 31.03.2010 abgelegt haben. Im Übrigen ist für den Fall, dass der Nachweis der „kundigen Person“ nicht erbracht werden kann, auch die Teilnahme an einer Schulung nach der VO (EG) 853/2004 Anhang III, Abschn. IV, Kap. I für den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse ausreichend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    • Antragsteller/-in: Antrag auf Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme stellen
    • Zuständige Behörde: Voraussetzungen prüfen
    • Zuständige Behörde: Antrag ablehnen – Ablehnungsbescheid und ggf. Gebührenbescheid
    • Zuständige Behörde: Antrag stattgeben – Übertragungsbescheid und Gebührenbescheid

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Der Antrag auf Übertragung der Trichinenprobenentnahme ist gebührenpflichtig bei der Kreisverwaltung zu stellen, in dem die jagende Person wohnt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Es können nur diejenigen Anträge weiterbearbeitet werden, die vollständig ausgefüllt sind und denen alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de