Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Schlachttiere, die Trichinen tragen können, müssen auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmte Wildtiere wie Wildschweine, Dachse und Nutria dürfen erst an Dritte abgegeben oder selbst verzehrt werden, wenn bei der Untersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.

    Die für die Untersuchung notwendigen Proben entnimmt in der Regel ein amtlicher Tierarzt. Die Probenahme kann aber auch einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk erlaubt werden.

    Voraussetzungen

    Jagdausübungsberechtigte dürfen eine Trichinenprobe selbst nehmen, wenn sie

    • nach der Vorlage der Sachkundebescheinigung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit beauftragt worden sind,
    • die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit besitzen,
    • jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit die amtlichen Tierärzte bei einer positiven Probe sofort Zugriff auf das Stück haben.

    Die Beauftragung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Person

    • nach dem Jagd-, Waffen, oder Lebensmittelhygienerecht nicht mehr zuverlässig ist oder
    • die Probenahme und die Kennzeichnung des Wildes nicht ordnungsgemäß durchführt oder
    • gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstößt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fleischhygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59610

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Antrag Übertragung Trichinenprobeentnahme
    • Kopie des Jagdscheins
    • Nachweis über die Sachkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    • § 2b Abs. 2 und § 4 Abs. 3 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
    • § 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de