Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Schlachttiere, die Trichinen tragen können, müssen auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmte Wildtiere wie Wildschweine, Dachse und Nutria dürfen erst an Dritte abgegeben oder selbst verzehrt werden, wenn bei der Untersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.
Die für die Untersuchung notwendigen Proben entnimmt in der Regel ein amtlicher Tierarzt. Die Probenahme kann aber auch einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk erlaubt werden.
Voraussetzungen
Jagdausübungsberechtigte dürfen eine Trichinenprobe selbst nehmen, wenn sie
- nach der Vorlage der Sachkundebescheinigung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit beauftragt worden sind,
- die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit besitzen,
- jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit die amtlichen Tierärzte bei einer positiven Probe sofort Zugriff auf das Stück haben.
Die Beauftragung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Person
- nach dem Jagd-, Waffen, oder Lebensmittelhygienerecht nicht mehr zuverlässig ist oder
- die Probenahme und die Kennzeichnung des Wildes nicht ordnungsgemäß durchführt oder
- gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstößt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Antrag Übertragung Trichinenprobeentnahme
- Kopie des Jagdscheins
- Nachweis über die Sachkunde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
- § 2b Abs. 2 und § 4 Abs. 3 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- § 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024
Stichwörter
Hinweise für Essen