Einwohnerantrag

    Einwohnerantrag

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt Bad Lippspringe über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Weitere Details können §25 GO NRW entnommen werden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1

    33175 Bad Lippspringe

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 von 100 Einwohnern unterzeichnet worden sein.

    Formulare

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Fristen

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Kosten

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Lippspringe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de