Einwohnerantrag
Hinweise für Bad Lippspringe
Beschreibung
Hinweise für Bad Lippspringe
Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt Bad Lippspringe über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Weitere Details können §25 GO NRW entnommen werden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Lippspringe
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 von 100 Einwohnern unterzeichnet worden sein.
Formulare
Hinweise für Bad Lippspringe
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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