Einwohnerantrag
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Mit einem sogenannten Bürgerantrag können Sie Anregungen und Beschwerden zu einem Anliegen, welches in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Bad Oeynhausen fällt, an den Rat herantragen.
Der Hauptausschuss hat die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Soweit er nicht selbst zuständigkeitshalber entscheidet, überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle, z.B. an einen Fachausschuss oder den Bürgermeister.
Sofern die Verweisung an einen Fachausschuss erfolgt, ist dem Antragstellenden bzw. dem Beschwerdeführenden nach der Hauptsatzung Gelegenheit zu geben, das Anliegen im zuständigen Fachausschuss noch einmal mündlich vorzutragen.
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Ansprechpartner
Büro des Bürgermeisters und des Rates
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1014
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1902
E-Mail: k.vornheder@badoeynhausen.de
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Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1902
E-Mail: k.vornheder@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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