Einwohnerantrag

    Einwohnerantrag

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde können den Rat per Antrag verpflichten, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden.


    Wer kann einen Einwohnerantrag einreichen?

    Jede/r Einwohnerin/Einwohner, welche/r seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen solchen Antrag einreichen. Dies gilt auch für ausländische Einwohnerinnen/Einwohner, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen.


    Welche Form muss der Antrag haben?

    Der Antrag muss in Textform (§ 126b BGB) eingereicht werden. Es muss das Begehren formuliert sein, welches Gegenstand der weiteren Behandlung durch den Rat sein soll. Die Begründung ist eine formale Voraussetzung für den Antrag. Weitere formalen Voraussetzungen finden sich in § 25 Abs. 2 bis 6 GO NRW.


    Was passiert nach der Unterschriftensammlung?

    Ist die Unterschriftensammlung abgeschlossen, kann der Einwohnerantrag bei der Gemeinde Schlangen abgegeben werden. Sie prüft, ob die vorliegenden Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und teilt das Ergebnis dem Rat mit. Dieser stellt fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Ist dieser zulässig, muss der Rat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Monaten nach Einreichung, über den Antrag beraten und entscheiden. Den Vertreterinnen/Vertretern des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 11

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de