Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Werl
Erlaubnis zum Aufstellen von Gerüsten, Containern, Tischen, Stühlen, Plakaten, sowie Betrieb von Lautsprechern und anderem auf öffentlicher Fläche.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werl
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Werl (- Sondernutzungssatzung -)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werl
Die Beantragung sollte 4 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung erfolgen.
Kosten
Hinweise für Werl
Die Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung werden gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung, zuzüglich der Verwaltungsgebühr berechnet. Der Zeitraum, die Art der Nutzung und die belegte Fläche der Nutzung sind ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen