Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch beziehungsweise Straßenanliegergebrauch hinaus bedarf als Sondernutzung regelmäßig der Erlaubnis der Gemeinde. Hierzu zählen beispielsweise das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Baustofflagerung, Baugeräte, Verkaufsstände, Plakate, Werbung oder das Einrichten einer Halteverbotszone für Umzüge.

    Die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt Oer-Erkenschwick zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 208

    E-Mail: Ordnungswesen@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Antragsformular mit Angaben über

    • Daten des Antragstellenden,
    • Telefonnummer für Rückfragen,
    • Ort der Sondernutzung, 
    • Art der Sondernutzung,
    • Grund der Sondernutzung,
    • benötigte Fläche (Länge und Breite) und 
    • Dauer der geplanten Sondernutzung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Gebühren werden in Abhängigkeit der beantragten Fläche und der beantragten Nutzung erhoben. Sie können in der Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick eingesehen werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de