Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Konzerte, Kulturveranstaltungen, Trödelmärkte, Weihnachtsmärkte, Sommerfeste und viele andere Events werden im Jahr veranstaltet. Um die richtige Werbung zu betreiben, ist "Plakatieren" bei Vielen eine beliebte Methode. Damit dies jedoch nicht überhand nimmt und seinen ordnungsgemäßen Weg geht, müssen Plakatierungen beantragt werden. Der Antrag ist beim Amt Sicherheit, Ordnung, Soziales und Personenstandswesen der Stadt Burscheid einzureichen. Bei Plakatierungen sind einige Dinge unbedingt zu beachten:Die beworbene Veranstaltung muss in Burscheid bzw. den umliegenden Gemeinden / Städten stattfinden oder aber von überregionalem Interesse sein,es dürfen nicht mehr als 25 Plakate aufgehangen werden,die Plakate dürfen maximal 21 Tage angebracht werden,die Plakatierungen sind gebührenpflichtig.In der Stadt Burscheid ist es durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung verboten, auf Verkehrsflächen und in Anlagen - insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen, Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern - sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen, Plakate, An-schläge, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungs- hinweise und sonstiges Werbematerial anzubringen oder anbringen zu lassen, zu verteilen oder zugelassene Werbeflächen durch überkleben, übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670 306

    E-Mail: ordnung@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670 306

    E-Mail: ordnung@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-369

    Fax: 02174 670-111

    E-Mail: ordnung@burscheid.de; soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-369

    Fax: 02174 670-111

    E-Mail: ordnung@burscheid.de; soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    Ordnungsbehördliche Verordnung über das unbefugte Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen von öffentlichen Flächen an öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Anlagen im Gebiet der Stadt Burscheid

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Antrag zum Aufhängen von Plakaten in Burscheid

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de