Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Hier finden Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 50-274
Fax: 02404 57999-274
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erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alsdorf
§§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 8,9 Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Fristen
Hinweise für Alsdorf
Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Plakatierung gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alsdorf
Es werden maximal 25 Plakate pro Werbeaktion genehmigt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf