Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Mit dem Begriff Sondernutzung werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

    Zu den Sondernutzungen zählt auch die Außengastronomie, sobald sie im öffentlichen Raum (z.B. Gehweg, Fußgängerzone, Parkfläche) erfolgt. Im Rahmen der Antragstellung sind von der Stadtverwaltung die öffentlichen Belange zu prüfen (zum Beispiel die erforderliche Restgehwegbreite, Freihaltung von Rettungswegen, Bestehen der Voraussetzungskriterien für die Nutzung von Parkflächen und ähnliches). Für die Antragstellung verwenden Sie bitte den entsprechenden Vordruck. Füllen Sie diesen bitte sorgfältig und vollständig aus. Fehlende Angaben verzögern die Bearbeitung oder können dazu führen, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann.

    Im Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen. Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung nach der Sondernutzungsatzung der Stadt Essen eine Gebühr zu entrichten. Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Sondernutzungsgebühr kann auch in Fällen einer unerlaubten Sondernutzung nacherhoben werden.

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 66569

    E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 66569

    E-Mail: sondernutzung@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Antragsformular oder formloser Antrag jeweils mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung

    Lageplan

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Straßen- und Wegegesetz NRW; Straßenverkehrs-Ordnung; Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen

     

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de