Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Hinweise für Schwelm

    Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Den Antrag für einen Führerschein bekommen Sie hier bei uns im Bürgerbüro, bei Ihrer Fahrschule und bei der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises (Hattinger Straße 2 A, 58332 Schwelm, Tel.: 02336/4441-0).Bedenken Sie bitte, dass wir im Bürgerbüro die Annahme von Führerscheinanträgen als besonderen Service für Sie und die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises anbieten. Die MitarbeiterInnen des Bürgenbüros verfügen u. a. aufgrund der Vielzahl an Führerscheinanträgen nicht über das entsprechende Detailwissen, wie die MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle.Inhaltliche sowie rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie daher ausschließlich von den MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Einzelheiten zur Beantragung informieren.Nähere Infos sowie die entsprechenden Anträge als Download erhalten Sie auch auf der Homepage der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.en-kreis.de !

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    214 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/801-255

    Fax: 02336/801-77255

    E-Mail: buergerbuero@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwelm

    ein aktuelles, den Qualitätsanforderungen entsprechendes LichtbildPersonalausweis oder Reisepassggf. den nationalen Führerschein

    Formulare

    Hinweise für Schwelm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwelm

    • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
       bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwelm

    Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwelm

    Fristen

    Hinweise für Schwelm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwelm

    Kosten

    Hinweise für Schwelm

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem zu beantragenden Führerschein und liegt zwischen 20 € und 160 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwelm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwelm

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de