Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Hinweise für Schwelm
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.
Beschreibung
Hinweise für Schwelm
Den Antrag für einen Führerschein bekommen Sie hier bei uns im Bürgerbüro, bei Ihrer Fahrschule und bei der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises (Hattinger Straße 2 A, 58332 Schwelm, Tel.: 02336/4441-0).Bedenken Sie bitte, dass wir im Bürgerbüro die Annahme von Führerscheinanträgen als besonderen Service für Sie und die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises anbieten. Die MitarbeiterInnen des Bürgenbüros verfügen u. a. aufgrund der Vielzahl an Führerscheinanträgen nicht über das entsprechende Detailwissen, wie die MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle.Inhaltliche sowie rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie daher ausschließlich von den MitarbeiterInnen der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Einzelheiten zur Beantragung informieren.Nähere Infos sowie die entsprechenden Anträge als Download erhalten Sie auch auf der Homepage der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.en-kreis.de !
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwelm
ein aktuelles, den Qualitätsanforderungen entsprechendes LichtbildPersonalausweis oder Reisepassggf. den nationalen Führerschein
Formulare
Hinweise für Schwelm
Voraussetzungen
Hinweise für Schwelm
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwelm
Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwelm
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem zu beantragenden Führerschein und liegt zwischen 20 € und 160 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Schwelm
Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023