Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Hinweise für Datteln
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden.
Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist.
Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden.
Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.
Notwendige Unterlagen
- ein gültiges Ausweisdokument
- Führerschein
- Untersuchungen nach Anlage 5.1 / 5.2 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Untersuchungen nach Anlage 5.2 (Leistungs-/Reaktionstest) ist nur bei erstmaliger Erteilung, der Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit und ab dem 60. Lebensjahr notwendig
- behördliches Führungszeugnis (erstellt die Stadtverwaltung Datteln)
- Antragstellung für Krankenkraftwagen: Erste Hilfe (nur bei erstmaliger Erteilung vorzulegen)
Gebühren
- 43,90 € (nach erstmaliger Erteilung nach Erteilung nach Ablauf)
- 38,00 € (bei Verlängerung innerhalb der Frist)
- 25,00 € (bei Verlust)
- 13,00 € (behördliches Führungszeugnis)
Bearbeitungsdauer
Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023