Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Hinweise für Datteln

    Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. 

    Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist. 

    Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden. 

    Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.

    Notwendige Unterlagen

    • ein gültiges Ausweisdokument  
    • Führerschein
    • Untersuchungen nach Anlage 5.1 / 5.2 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 
    • Untersuchungen nach Anlage 5.2 (Leistungs-/Reaktionstest) ist nur bei erstmaliger Erteilung, der Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit und ab dem 60. Lebensjahr notwendig
    • behördliches Führungszeugnis (erstellt die Stadtverwaltung Datteln)
    • Antragstellung für Krankenkraftwagen: Erste Hilfe (nur bei erstmaliger Erteilung vorzulegen) 

    Gebühren 

    • 43,90 € (nach erstmaliger Erteilung nach Erteilung nach Ablauf)
    • 38,00 € (bei Verlängerung innerhalb der Frist) 
    • 25,00 € (bei Verlust) 
    • 13,00 € (behördliches Führungszeugnis) 

    Bearbeitungsdauer

    Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Datteln

    § 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Datteln

    Fristen

    Hinweise für Datteln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Datteln

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de