Familienname Änderung aufgrund nachträglicher Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
- Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Widerruf des hinzugefügten Namens
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Namenserteilung von Kindern
- Namensbestimmung von Kindern
- Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
- Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten
Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für jede namensrechtliche Erklärung beträgt 21,00 Euro oder 30,00 Euro.
Soweit eine Bescheinigung über die Erklärung benötigt wird, ist eine Gebühr von 9,00 Euro zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Für die Aufnahme aller namensrechtlichen Erklärungen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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