Deponie

    Deponie

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Beschreibung

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Wird eine Deponie neu gebaut oder soll eine alte Deponie vergrößert werden um mehr Abfälle ablagern zu können muss der Betreiber der (alten oder zukünftigen) Deponie dies bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde beantragen. In einem Planfeststellungsverfahren wird von der Behörde entschieden ob die Deponie oder deren Vergrößerung zugelassen wird. Die Entscheidung wird dem Antragssteller in einem Planfeststellungsbescheid bekanntgegeben.

     ,

    Eine zugelassene Deponie muss überwacht werden. Dies geschieht auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetztes der Deponieverordnung und der Deponieselbstüberwachungsverordnung. In regelmäßigen Abständen wird die Deponie von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde und dem Betreiber begangen. Auch Baumaßnahmen welche die Deponie direkt betreffen werden von der zuständigen Abfallbehörde überwacht. Bei  ,Inspektionen werden Mängel und Fehler erfasst und in einem Inspektionsbericht niedergelegt. Diese müssen dann vom Betreiber behoben werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 52

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2988

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Formulare

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Sowohl die Vorrausetzung für die Zulassung als auch für die Überwachung sind in den einschlägigen Rechtgrundlagen niedergelegt (siehe Rechtsgrundlagen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Monheim am Rhein

     ,

    Zulassung: Die Zulassung erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach Verwaltungsverfahrensgesetz und , Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Deponiebetreibers. , Der Antrag umfasst alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel Baupläne Lagepläne einen Erläuterungsbericht des Vorhabens und mehrere Umweltgutachten für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Behörde prüft ob der Antrag alle Unterlagen enthalt die er nach gesetzlichen Vorgaben enthalten muss (Vollständigkeit). Dann wird geprüft ob alle technischen und sonstigen rechtlichen Vorgaben (z.B. Vorgaben aus der Deponieverordnung) eingehalten werden. Es werden Nebenbestimmungen aufgestellt die dafür Sorge tragen dass die Vorgaben eingehalten werden. Einwendungen von Betroffenen werden in den Nebenbestimmungen und in der Entscheidung zur Planfeststellung berücksichtigt.  ,Dieses mündet in einem Planfeststellungsbescheid.

     ,

    Überwachung: Die bei den Inspektionen und Bauüberwachungen festgestellten Mängel werden in Berichten zusammengefasst. Die Berichte der Umweltinspektionen werden veröffentlicht. In diesem Fall hat der Betreiber Klagemöglichkeit wenn er der Auffassung ist das ein Bericht nicht veröffentlicht werden darf.

    Fristen

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Der Betreiber einer Deponie muss Änderungen an der Deponie an der Betrieb oder an angenommenen Abfällen unverzüglich anzeigen und beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Monheim am Rhein

    1 bis 2 Jahre

    Kosten

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Weitere Informationen

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Monheim am Rhein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de