Deponie
Hinweise für Wachtendonk
Beschreibung
Hinweise für Wachtendonk
Wird eine Deponie neu gebaut oder soll eine alte Deponie vergrößert werden um mehr Abfälle ablagern zu können muss der Betreiber der (alten oder zukünftigen) Deponie dies bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde beantragen. In einem Planfeststellungsverfahren wird von der Behörde entschieden ob die Deponie oder deren Vergrößerung zugelassen wird. Die Entscheidung wird dem Antragssteller in einem Planfeststellungsbescheid bekanntgegeben.
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Eine zugelassene Deponie muss überwacht werden. Dies geschieht auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetztes der Deponieverordnung und der Deponieselbstüberwachungsverordnung. In regelmäßigen Abständen wird die Deponie von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde und dem Betreiber begangen. Auch Baumaßnahmen welche die Deponie direkt betreffen werden von der zuständigen Abfallbehörde überwacht. Bei ,Inspektionen werden Mängel und Fehler erfasst und in einem Inspektionsbericht niedergelegt. Diese müssen dann vom Betreiber behoben werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wachtendonk
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Wachtendonk
Sowohl die Vorrausetzung für die Zulassung als auch für die Überwachung sind in den einschlägigen Rechtgrundlagen niedergelegt (siehe Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wachtendonk
Kreislaufwirtschaftsgesetz: , http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Deponieverordnung: , http://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/index.html
Deponieselbstüberwachungs-
verordnung: , https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000367
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz: , https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/UVPG.pdf
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Verwaltungsverfahrensgesetz: , http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/
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Allgemeine Gebührenordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318
Verfahrensablauf
Hinweise für Wachtendonk
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Zulassung: Die Zulassung erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach Verwaltungsverfahrensgesetz und , Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Deponiebetreibers. , Der Antrag umfasst alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel Baupläne Lagepläne einen Erläuterungsbericht des Vorhabens und mehrere Umweltgutachten für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Behörde prüft ob der Antrag alle Unterlagen enthalt die er nach gesetzlichen Vorgaben enthalten muss (Vollständigkeit). Dann wird geprüft ob alle technischen und sonstigen rechtlichen Vorgaben (z.B. Vorgaben aus der Deponieverordnung) eingehalten werden. Es werden Nebenbestimmungen aufgestellt die dafür Sorge tragen dass die Vorgaben eingehalten werden. Einwendungen von Betroffenen werden in den Nebenbestimmungen und in der Entscheidung zur Planfeststellung berücksichtigt. ,Dieses mündet in einem Planfeststellungsbescheid.
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Überwachung: Die bei den Inspektionen und Bauüberwachungen festgestellten Mängel werden in Berichten zusammengefasst. Die Berichte der Umweltinspektionen werden veröffentlicht. In diesem Fall hat der Betreiber Klagemöglichkeit wenn er der Auffassung ist das ein Bericht nicht veröffentlicht werden darf.
Fristen
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Der Betreiber einer Deponie muss Änderungen an der Deponie an der Betrieb oder an angenommenen Abfällen unverzüglich anzeigen und beantragen.
Bearbeitungsdauer
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1 bis 2 Jahre
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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