Deponie
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Die Errichtung einer Neuanlage, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Ihres Betriebes geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können, bedürfen gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einer Genehmigung. Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundesimmissionsschutzverordnung). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:
Spalte 1: Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
Spalte 2: Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wird eine Deponie neu gebaut oder soll eine alte Deponie vergrößert werden um mehr Abfälle ablagern zu können muss der Betreiber der (alten oder zukünftigen) Deponie dies bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde beantragen. In einem Planfeststellungsverfahren wird von der Behörde entschieden ob die Deponie oder deren Vergrößerung zugelassen wird. Die Entscheidung wird dem Antragssteller in einem Planfeststellungsbescheid bekanntgegeben.
,
Eine zugelassene Deponie muss überwacht werden. Dies geschieht auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetztes der Deponieverordnung und der Deponieselbstüberwachungsverordnung. In regelmäßigen Abständen wird die Deponie von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde und dem Betreiber begangen. Auch Baumaßnahmen welche die Deponie direkt betreffen werden von der zuständigen Abfallbehörde überwacht. Bei ,Inspektionen werden Mängel und Fehler erfasst und in einem Inspektionsbericht niedergelegt. Diese müssen dann vom Betreiber behoben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
vollständig ausgefüllte Antragsformulare
Formulare
Hinweise für Solingen
Voraussetzungen
Hinweise für Solingen
Sowohl die Vorrausetzung für die Zulassung als auch für die Überwachung sind in den einschlägigen Rechtgrundlagen niedergelegt (siehe Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Solingen
§ 4 Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz
§ 6 Bundesimmissionsschutzgesetz
§ 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (förmliches Genehmigungsverfahren)
§ 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (vereinfachtes Genehmigungsverfahren)
Kreislaufwirtschaftsgesetz: , http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Deponieverordnung: , http://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/index.html
Deponieselbstüberwachungs-
verordnung: , https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000367
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz: , https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/UVPG.pdf
,
Verwaltungsverfahrensgesetz: , http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/
,
Allgemeine Gebührenordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318
Verfahrensablauf
Hinweise für Solingen
,
Zulassung: Die Zulassung erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach Verwaltungsverfahrensgesetz und , Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Deponiebetreibers. , Der Antrag umfasst alle zur Zulassung notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel Baupläne Lagepläne einen Erläuterungsbericht des Vorhabens und mehrere Umweltgutachten für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Behörde prüft ob der Antrag alle Unterlagen enthalt die er nach gesetzlichen Vorgaben enthalten muss (Vollständigkeit). Dann wird geprüft ob alle technischen und sonstigen rechtlichen Vorgaben (z.B. Vorgaben aus der Deponieverordnung) eingehalten werden. Es werden Nebenbestimmungen aufgestellt die dafür Sorge tragen dass die Vorgaben eingehalten werden. Einwendungen von Betroffenen werden in den Nebenbestimmungen und in der Entscheidung zur Planfeststellung berücksichtigt. ,Dieses mündet in einem Planfeststellungsbescheid.
,
Überwachung: Die bei den Inspektionen und Bauüberwachungen festgestellten Mängel werden in Berichten zusammengefasst. Die Berichte der Umweltinspektionen werden veröffentlicht. In diesem Fall hat der Betreiber Klagemöglichkeit wenn er der Auffassung ist das ein Bericht nicht veröffentlicht werden darf.
Fristen
Hinweise für Solingen
Der Betreiber einer Deponie muss Änderungen an der Deponie an der Betrieb oder an angenommenen Abfällen unverzüglich anzeigen und beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Solingen
1 bis 2 Jahre
Kosten
Hinweise für Solingen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Solingen
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Solingen