Pflegewohngeld
Pflegewohngeld
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Wohngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02942 500-180
E-Mail: wohngeldstelle@geseke.de
Pflegeberatung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02942 500-180
E-Mail: sozialverwaltung@geseke.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022