Pflegewohngeld
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Pflegeheime in NRW können für einen Teil der Heimkosten- die Investitionskosten- einen Zuschuss beim Rhein-Erft-Kreis beantragen. Dieser Zuschuss heißt Pflegewohngeld.
Liegt das Pflegeheim außerhalb von NRW ist im Einzelfall festzustellen, ob es in diesem Bundesland Pflegewohngeldleistungen gibt.
Die Pflegekasse leistet Pflegegeld für die Deckung der Pflegekosten, die Pflegestufe ist hierbei unerheblich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Pflege in Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: 50-4@rhein-erft-kreis.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- Fragebogen zur Feststellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Dieser wird nach Antragstellung zunächst an das Heim geschickt und an den Heimbewohner weitergeleitet.)
- Einen Nachweis, dass der Heimbewohner vor Heimaufnahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Rhein-Erft-Kreis hatte.
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))
§ 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI)
SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)
§ 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)
§ 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)
§ 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- Schnellstmögliche Mitteilung über den Einzug in eine Pflegeeinrichtung per E-Mail
- Im Anschluss Antrag per Post einreichen
Fristen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Das Pflegeheim stellt den Antrag nach Heimaufnahme, bzw. nachdem das Vermögen bis auf dem Schonbetrag von 10.000 € (bei zusammenlebenden Ehegatten 15.000 €) zur Deckung der Heimkosten verwendet wurde. Hierbei kann die Bewilligung für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten nach Antragstellung rückwirkend erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Die Dauer der Antragsbearbeitung bis zur Bewilligung ist sehr unterschiedlich, da sie sich nach der Vorlage der Unterlagen richtet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Bei der Beantragung von Pflegewohngeld ist zu beachten, dass diese Leistung dem Heim zusteht. Sie profitieren von einer etwaigen Bewilligung in der Form, dass sich Ihre Heimkosten anteilig verringern.
Voraussetzungen:
- Das verfügbare Vermögen des Heimbewohners und gegebenenfalls seines Ehegatten (Lebenspartner) übersteigt die Grenze von 10.000 € (bei zusammenlebenden Ehegatten 15.000 €) nicht.
- Das Einkommen des Heimbewohners und seines Ehegatten (Lebenspartners) reicht zur Deckung der Heimkosten inklusive der Investitionskosten nicht aus.
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Wer ist zuständig, wenn der Heimbewohner seinen gewöhnlichen Aufenthalt vor der Heimaufnahme nicht im Rhein-Erft-Kreis hatte?
Der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der der Heimbewohner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Pflegewohngeld wird nur für die Plätze von Pflegebedürftigen gewährt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor Heimeintritt im Land Nordrhein-Westfalen gehabt haben. Dies gilt nicht, sofern der Pflegebedürftige nachweist, dass in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder in der die Pflegeeinrichtung ihren Sitz hat, ein in gerader oder nicht gerader Linie Verwandter des ersten oder zweiten Grades (Kinder, Enkel) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wieso soll ich die Behörde schnellstmöglich über den Einzug in ein Pflegeeinrichtung informieren?
Das Datum der Antragsstellung ist maßgeblich für die Berechnung im Rahmen der Bewilligung.
Ist eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung notwendig?
Nein, eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Die Unterlagen können Sie per Post einreichen. Von der EInreichung per E-Mail wird auf Grund der vielen Dokumente mit der einhergehenden Dokumentengröße abgeraten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022