Pflegewohngeld

    Pflegewohngeld

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Heimbewohner*innen können bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.

    Häufig beantragen auch die Pflegeeinrichtungen diesen Antrag für Sie als Bewohner der Pflegeeinrichtung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Seniorenangelegenheiten - Abteilung 500

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Vollmacht oder Betreuerbestellungsurkunde
    • aktuelle Rentenbescheide (Altersrente, EU-Rente, Witwenrente, Witwerrente)
    • Nachweis der aktuellen Werksrente (evtl. Vor- und Rückseite)
    • Bescheid der Pflegekasse im Heim (bei einschließlich Pflegegrad 2 - Inanspruchnahme der städt. Pflegeberatung)
    • Ergänzungsbogen Pflegewohngeld vollständig ausgefüllt
    • Bankauskunft (bei Eheleuten von beiden Ehepartnern)
    • Girokontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung / Heimaufnahme
    • alle Seiten der Sparbücher inkl. aller aktuellen Zinsgutschriften / Buchungen (bitte ggf. beim Bankinstitut nachtragen lassen)
    • Nachweis sonstige Kapitalanlagen (z.B. Bausparverträge, Wertpapierdepots etc.) der letzten 24 Monate
      Hinweis: für alle Konten und Kapitalanlagen ist bei Abbuchung/Barabhebung höherer Beträge (ab 1.000,00 EUR) schriftliche Erklärung über Verbrauch / Verwendung der abgebuchten Beträge sowie ggf. Belege / Quittungen notwendig
    • aktueller Auszug Taschengeldkonto im Heim
    • ggf. Bescheid Blindengeld und Blindenhilfe
    • Vertrag über Vermögensübertragung (Wohnrecht / Nießbrauch)
    • Wohngeldantrag stellen bei einem Einkommen zwischen 700,00 EUR und 1.000,00 EUR monatlich
      Hinweis: Der Wohngeldantrag ist umgehend selbst bei der Wohngeldstelle abzugeben. Die dazu erforderliche Mietbescheinigung ist vom Heim auszufüllen. Der Wohngeldbescheid ist hier nach Erhalt vorzulegen. Der Bewilligungsbetrag wird als Einkommen angerechnet.
    • ggf. gültiger Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
    • Namen, Anschriften, Geburtsdaten aller Kinder und evtl. des geschiedenen Ehegatten/der geschiedenen Ehegattin sowie ggf. Scheidungsurteil
    • Lebens- u. Sterbeversicherungen, Bayer Beistandskasse: aktuelle Rückkaufwerte, Auszahlungsbetrag im Sterbefall, Höhe der eingezahlten Beiträge
      Hinweis: Bitte fordern Sie diese Beträge unmittelbar bei Ihrem Versicherungsunternehmen an!
    • Nachweis Haftpflichtversicherung

    Zusätzlich bei Ehepaaren:

    • Nachweis der Miete mit Nebenkosten und Heizung oder bei ETW Aufstellung Wohnungsbelastungen
    • Nachweis Ausgaben / Belastungen des zuhause verbleibenden Ehepartners/der Ehepartnerin
    • Besuchskosten (Anzahl der Besuche des Ehepartners/der Ehepartnerin im Heim / Entfernung in km / Verkehrsmittel / Ausgaben )

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine abschließende Aufstellung handelt. Welche Unterlagen bzw. Angaben im Einzelfall erforderlich sind, kann erst nach Durchsicht der Unterlagen festgestellt werden. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass der Bewohner/die Bewohnerin:

    • in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnt
    • mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde
    • Vermögen von unter 10.000,00 EUR (15.000,00 EUR für Eheleute) hat
    • mit seinem Einkommen die Investitionskosten nicht oder teilweise nicht decken kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de