Pflegewohngeld

    Pflegewohngeld

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Pflegeheimplätze in Nordrhein-Westfalen können durch Pflegewohngeld gefördert werden. Der Antrag wird in der Regel vom Pflegeheim für den Heimplatz der bzw. des Bewohner*in gestellt. Die Heimbewohner*innen müssen der Antragstellung durch die Einrichtung schriftlich zustimmen.

    Das Amt für Soziales und Wohnen prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewohner*innen.

    Wird dem Antrag stattgegeben, mindert der Betrag die Heimkosten. Bei der Heimplatzsuche steht Ihnen die Fachstelle Alter und Pflege im Haus der Bonner Altenhilfe gerne beratend zur Seite, siehe Link unten. Eine Übersicht über freie Heimplätze erhalten Sie über die Datenbank des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens, den Link finden Sie am Ende dieser Seite unter "Formulare und Links".

    In jedem Fall, in dem eine Heimaufnahme ansteht und die (Rest-) Kosten durch den Sozialhilfeträger zu decken sein werden, muss die Heimbedürftigkeit geprüft werden. Das Formular "Antrag auf Feststellung der Heimbedürftigkeit" finden Sie unter "Formulare und Links". Bei nachgewiesenen Pflegegraden 4 und 5 sowie bei Pflegegrad 3 ab 65 Jahren ist das Formular entbehrlich.

    Die Anträge können Sie per Post, E-Mail oder per Fax stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hilfen in Einrichtungen und besonderen Wohnformen, Hilfen zur Pflege, Bestattungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 5

    53225 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    • Einstufungsbescheid des medizinischen Dienstes der Pflegekasse (Mindestvoraussetzung ist der Pflegegrad 2)
    • Rentenbescheide, sonstige Einkommensnachweise
    • Sparbuchauszüge/Kontoauszüge
    • eventuell Nachweise über weitere Vermögenswerte und Ansprüche (Übertragungsverträge, Grundbuchauszüge und Ähnliches)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))

    § 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI) 

    SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

    § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)

    Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)

    § 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)

    § 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Die Beantragung des Pflegewohngelds erfolgt über die Online-Formulare Antrag auf Pflegewohngeld und Pflegewohngeld - Zustimmungserklärung. Hierfür können die Antragstellenden den neuen Personalausweis mit freigeschalteter e-ID-Funktion nutzen.
    Alternativ und insbesondere Pflegeheime können auch die Online-Formulare ohne e-ID-Funktion verwenden. Diese sind, nachdem sie ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben wurden, postalisch zu senden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de