Pflegewohngeld

    Pflegewohngeld

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Das Pflegewohngeld dient der Förderung der Investitionskosten der Einrichtungen. Mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person beziehungsweise ihrer Vertreterin oder ihres Vertreters kann die Antragstellung durch die Trägerin oder den Träger der Einrichtung erfolgen. Alternativ ist die Antragsstellung über den Heimbewohner/Bevollmächtigten möglich. Soweit die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, kann das Pflegewohngeld - im Gegensatz zur Sozialhilfe - auch für bis zu 3 Monate vor Antragstellung rückwirkend gewährt werden. Die Leistung wird in der Regel für den Zeitraum eines Jahres bewilligt.

    Berücksichtigt werden ein einkommensabhängiger Barbetrag für den Heimbewohner (Taschengeld), Bekleidungspauschale und ein zusätzlicher Freibetrag von 50 €.

    Vermögen ist nur einzusetzen, soweit dieses eine Vermögensschongrenze von
    10.000 € überschreitet (bei Ehepaaren: 15.000 €).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales und Wohnen (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet: Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet: Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2 (Zugang barrierefrei)

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB Altenhilfe (wirtschaftliche Altenhilfe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86-88

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Einkommensnachweis (z.B. Rente)
    • Konto-/Depotauszüge grundsätzlich der letzten 6 Monate
    • Kopie des vollständigen Sparbuches / Vertrages
    • Nachweis über den Rückkaufswert von Versicherungen
    • Angaben zu den Immobilien (mit aktuellem Grundbuchauszug und wenn vorhanden Wertgutachten)
    • Sonstige Vermögenswerte (z.B. Wertpapiere / Tagesgeldguthaben / Lebensversicherung / Kfz)
    • Einstufungsbescheid der Pflegekasse

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))

    § 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI) 

    SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

    § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)

    Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)

    § 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)

    § 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Es fallen keine Gebühren an

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de