Register für die Entsorgung von Abfällen

    Register für die Entsorgung von Abfällen

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten mit gefährlichen und POP-haltigen nicht gefährlichen Abfällen sind durch Erzeuger Besitzer , Sammler Beförderer Händler Makler und Entsorger grundsätzlich in einem Register zu erfassen unabhängig vom gewählten Entsorgungsweg und davon ob die Abfälle der Nachweispflicht unterliegen oder nicht. , Mit Ausnahme von Händlern und Maklern ist das Register elektronisch zu führen.

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    Für nicht gefährliche Abfälle erfolgt das Erstellen von Registern nur durch die Entsorger die den Input und den Output ihrer Anlagen erfassen müssen.

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    Ein Register gemäß § 24 (1) Nachweisverordnung (NachwV) , beinhaltet die sachlich und zeitlich geordnete Darstellung der registerpflichtigen Entsorgungsvorgänge und muss die entsprechenden Belege und , / oder Angaben vollständig und in jeweils aktueller Version enthalten.  ,

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    Auch für nicht nachweispflichtige Abfälle wie z. B. Elektroaltgeräte und Batterien (Ausnahmeregelungen gemäß § 2 (3) ElektroG und § 1 (3) BattG) gilt die Registerpflicht.

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    Register müssen mindestens Angaben zu Art Ursprung und Menge der zu entsorgenden Abfälle mit Angabe des Abfallschlüssels gemäß Abfallverzeichnisverordnung enthalten sowie weitere Angaben die inhaltlich in Abhängigkeit von der Rolle des Abfallwirtschaftsbeteiligten festgelegt sind.

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    Bei einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle sollte durch die jeweiligen Abfallwirtschaftsbeteiligten in ihren Unternehmen die Einsichtnahme in das elektronisch geführte Register am PC bzw. bei Papierregistern in vorhandene Ausdrucke und / oder Praxisbelege ermöglicht werden. Des Weiteren kann eine behördliche elektronisch übermittelte Registeranforderung erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 52

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2988

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

    Hinweise für Brüggen

    nicht zutreffend

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    nicht zutreffend

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brüggen

    • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) hier insbesondere § 49 Registerpflichten Link: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/KrWG.pdf

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Die zuständige Behörde kann im Rahmen der allgemeinen Überwachung (§ 47 KrWG) eine Einsichtnahme in das Register der Abfallwirtschaftsbeteiligten vornehmen. Dies kann entweder bei einem elektronisch geführten Register durch eine entsprechende Anforderung erfolgen oder im Zusammenhang mit einer behördlichen Überwachung durch die Einsichtnahme in das elektronische oder das in Papierform geführte Register vor Ort.

    Fristen

    Hinweise für Brüggen

    Die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sind durch die Beteiligten spätestens zehn Tage nach Abschluss der Tätigkeit in das Register einzustellen.

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    Einträge in das Register bzw. entsprechende Praxisbelege sind 3 Jahre ab Einstellung in das Register aufzubewahren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    entfällt

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    • Vollzugshilfe der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 27 Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen - Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren Endfassung vom 30.09.2009 Link: https://www.laga-online.de/documents/m27_vh_abfall-nachweisverfahren_2_1517834629.pdf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de