Tiergehege Betrieb Anzeige

    Tiergehege

    Hinweise für Borken

    Tiergehege sind eingefriedete Flächen, auf denen sonst wild lebende Tiere ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Wer ein Tiergehege betreiben oder erweitern möchte, benötigt eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Tiergehege sind eingefriedete Flächen, auf denen sonst wild lebende Tiere ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Wer ein Tiergehege betreiben oder erweitern möchte, benötigt eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde.

    Der Genehmigungspflicht unterliegen vor allem Anlagen Gehege für Eichhörnchen und Greifvögel.

    Nicht genehmigungspflichtig sind Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 Quadratmetern nicht wesentlich überschreiten sowie Anlagen, in denen ausschließlich Dam- Rot- oder Rehwild gehalten werden.

    Zur Genehmigung eines Tiergeheges müssen allgemein gültige naturschutzfachliche Anforderungen erfüllt sein. Außerdem bestehen  tierschutzfachliche Anforderungen.

    Die tierschutzfachlichen Anforderungen sind für alle Tiergehege einzuhalten - auch für die nicht genehmigungspflichtigen Anlage. So bestehen z.B. hinsichtlich der Gehegegrößen und dem Mindestbesatz bei einzelnen Tierarten Mindeststandards, die unbedingt einzuhalten sind.

    • Rehwild: nach neuem Säugetiergutachten: 1.000 m²/ erwachsenem Tier, Mindestbesatz nicht vorgegeben, nach Leitlinie für Wild in Gehegen: Grund- Zuchtbesatz von 1/1 + Nachzucht aus 2 Jahren kann in einem Gehege gehalten werden (Sippen-Sprungbildung)

    • Damwild: Mindestgröße nach neuem Säugetiergutachten: 10.000m² Mindestfläche, mind. 1.000 m²/ Tier, nach Leitlinie: Mindestbesatz 5 Tiere (1 männliches/ 4 weibliche Tiere)

    • Edelhirsche (Rotwild): nach neuem Säugetiergutachten: 20.000 m² Mindestfläche, mind. 3.000 m²/ Tier, nach Leitlinie: Mindestbesatz 5 Tiere (1 männliches/4 weibliche Tiere).

    • Greifvogel- und Kleinsäugergehege: Beachten Sie hierzu bitte die speziellen Informationen, die wir in der Rubrik "Downloads und Formulare" für Sie eingestellt haben.

    Die Genehmigung für ein Tiergehege kann mit Nebenbestimmungen wie zum Beispiel der Pflicht zur Anpflanzung von Baumgruppen oder zur landschaftsgerechten Eingrünung versehen werden. Außerdem sind die Genehmigungen zeitlich befristet.

    Ein vollständig ausgefüllter Antrag vereinfacht das Verfahren sehr. Sie können dann mit einer zügigen und unbürokratischen Genehmigung Ihres Antrages durch uns rechnen.

    Ansprechpartner

    Verwaltung - Natur und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681-6604

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Fügen Sie dem Vordruck bitte noch folgende Anlagen bei:

    • Übersichtskarte (Messtischblatt 1 : 25.000 o.ä.), in dem die Lage des Geheges farbig markiert ist,

    • aktueller Flurkartenauszug, in dem die genaue Abgrenzung des Geheges farbig markiert ist,

    • Kopie des Qualifikationsnachweises.

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    • § 43 Bundesnaturschutzgesetz  und

    • § 56 Landesnaturschutzgesetz NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühren für die Genehmigung eines Tiergeheges sind abhängig von der Anzahl der erwachsenen Tiere:

    • bis 5 Tiere: 50 €

    • 6–9 Tiere: 100 €

    • 10–13 Tiere: 150 €

    • 14–17 Tiere: 200 €

    Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz NW i. V. der Tarifstelle 15b.2 des allgemeinen Gebührentarifs.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de