Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld

    Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte

    Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Die Leistungen aus der Bildungs- und Teilhabe für Kinder und Jugendliche werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt.

    • Bürgergeld

    • Wohngeld

    • Kinderzuschlag

    • Grundsicherung wegen Alter oder Erwerbsminderung

    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Das Paket enthält die folgenden Leistungen:

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr

    • Eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege

    • Mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen

    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.

    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges

    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.

    • Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.

    Einige der Leistungen werden über die sogenannte Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine, etc.) vorzulegen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32/50-2 Jobcenter und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südlohn

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Südlohn

    • Sie bzw. die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:

      • erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt als Teil der Sozialhilfe,

      • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.

    • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre

    • Ausflüge:

      • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.

    • Persönlicher Schulbedarf

      • Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.

    • Schülerbeförderung

      • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.

      • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.

      • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.

    • außerschulische Lernförderung

      • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.

      • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.

    • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

      • Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.

      • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.

      • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Südlohn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Südlohn

    Fristen

    Hinweise für Südlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Südlohn

    Kosten

    Hinweise für Südlohn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Südlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Südlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de