Zulassung zur Jägerprüfung
Hinweise für Lippe
Wollen Sie das "grüne Abitur" ablegen und an der Jägerprüfung teilnehmen? Hier erfahren Sie, wie und wann Sie die Jägerprüfung ablegen können.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Damit Sie einen Jagdschein lösen und die Jagd ausüben können, müssen Sie zuvor eine Jägerprüfung ablegen. Diese Jägerprüfung müssen Sie bei der unteren Jagdbehörde ablegen, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Jägerprüfung findet normalerweise im April / Mai eines jeden Jahres statt und besteht aus 3 Teilen:
Schriftliche Prüfung,
Schießprüfung und
mündlich-praktische Prüfung.
Geprüft wird von dem Jägerprüfungsausschuss.
Die genauen Prüfungstermine machen wir rechtzeitig im Kreisblatt und im Internet bekannt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag mit folgenden Unterlagen:
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Zulassungsgebühr,
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber 9 mm). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein,
- Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004,
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart "OB", Empfänger: Untere Jagdbehörde Kreis Lippe, Zweck: Anmeldung Jägerprüfung).
Die Auskunft beantragen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
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rechtzeitige Antragstellung mit kompletten Unterlagen.
Zu Beginn der Jägerprüfung müssen Sie 15 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Melden Sie sich rechtzeitig zur Prüfung an. Nach Anmeldeschluss versenden wir die Zulassungsbescheide. Im Zulassungsbescheid erfahren Sie auch die genauen Prüfungstermine.
Wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Jägerprüfungszeugnis.
Sollten Sie die Schießprüfung und/oder die mündlich-praktische Prüfung nicht bestehen, können Sie sich einmalig zu einer Nachprüfung anmelden. Diese findet frühestens 3 Monate nach der regulären Prüfung statt.
Um zur Nachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Wir informieren Sie nach der Prüfung entsprechend.
Fristen
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2 Monate vor Beginn der Jägerprüfung.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Jägerprüfung komplett: EUR 250,00
(EUR 220,00 Durchführung der Prüfung plus EUR 30,00 Verwaltungsgebühr)
Nachprüfung:
EUR 80,00 je Prüfungsteil, der wiederholt werden muss + EUR 30,00 Verwaltungsgebühr
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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