Eintragung allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten ins Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Ausübung einer Tätigkeit als Dolmetscher, Übersetzer oder einer vergleichbaren Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind und Ihre Tätigkeit vorschrifts- und in rechtmäßig vor den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen ausüben, werden Sie in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer aufgenommen. Für die Eintragung müssen Sie Ihre Tätigkeit anzeigen.
Zur Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Zwecke werden für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzer ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache. Über die allgemein beeidigten Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzer führen die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Verzeichnis, in das Jedermann Einsicht nehmen kann.
Die Eintragung in dem Verzeichnis erfolgt mit der Anzeige der Tätigkeit. In das Verzeichnis sind aufzunehmen
- Name,
- Anschrift,
- Telekommunikationsanschlüsse,
- Beruf, etwaige Zusatzqualifikationen und
- die jeweilige Sprache.
Die hierfür erforderlichen Daten dürfen erhoben und gespeichert werden. Das Verzeichnis darf in automatisierte Abrufverfahren eingestellt sowie im Internet veröffentlicht werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Name, Anschrift, Telekommunikationsanschlüsse, Beruf, Angaben über etwaige Zusatzqualifikationen und die jeweilige Sprache;
- eine Bescheinigung darüber, dass der Antragsteller in einem anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig zur Ausübung einer Tätigkeit als allgemein beeidigter Dolmetscher oder ermächtigter Übersetzer oder einer vergleichbaren Tätigkeit niedergelassen ist und dass ihm die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist,
- ein Berufsqualifikationsnachweis. Sofern der Beruf im Staat der Niederlassung nicht reglementiert ist, einen Nachweis darüber, dass Sie die Tätigkeit dort während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre rechtmäßig ausgeübt hat, und
- die Angabe der Berufsbezeichnung, unter der die Tätigkeit im Inland zu erbringen ist.
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen eine Tätigkeit in einem anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als dort niedergelassener allgemein beeidigter Dolmetscher oder ermächtigter Übersetzer (oder vergleichbarer Tätigkeit) rechtmäßig ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.03.2021