Denkmaleigenschaft Feststellung
Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Denkmäler vermitteln die Geschichte einer Stadt und die Lebensweisen der Menschen früherer Generationen an die nachfolgenden Generationen. In den wichtigsten Bauwerken einer Stadt ist die Seele, ihr Wesen, die Idee ihrer Gründung enthalten. Sie prägen das Bewusstsein der Menschen. Deshalb müssen Baudenkmäler erhalten bleiben und in die aktuelle Stadtentwicklungsplanung eingebunden sein. In der Präsentation "Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege" können Sie einen Streifzug durch die Charakteristika der Stadt Witten unternehmen und die wichtigsten Zukunftsprojekte einer aktiven Denkmalpflege im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung kennen lernen. Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Eine besondere Würdigung erfahren Denkmäler beim jährlichen "Tag des offenen Denkmals". Was 1984 in Frankreich begann wurde 1993 erstmals in Deutschland gefeiert.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
61 Denkmalschutz, Städtebauliche Planung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: planungsamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
2-6 Monate
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023