Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Denkmäler vermitteln die Geschichte einer Stadt und die Lebensweisen der Menschen früherer Generationen an die nachfolgenden Generationen. In den wichtigsten Bauwerken einer Stadt ist die Seele, ihr Wesen, die Idee ihrer Gründung enthalten. Sie prägen das Bewusstsein der Menschen. Deshalb müssen Baudenkmäler erhalten bleiben und in die aktuelle Stadtentwicklungsplanung eingebunden sein. In der Präsentation "Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege" können Sie einen Streifzug durch die Charakteristika der Stadt Witten unternehmen und die wichtigsten Zukunftsprojekte einer aktiven Denkmalpflege im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung kennen lernen. Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Eine besondere Würdigung erfahren Denkmäler beim jährlichen "Tag des offenen Denkmals". Was 1984 in Frankreich begann wurde 1993 erstmals in Deutschland gefeiert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    61 Denkmalschutz, Städtebauliche Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 113

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de