Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Minden
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Minden führt die Denkmalliste mit folgenden Abschnitten:
1.Baudenkmäler,
2.Gartendenkmäler,
3.bewegliche Denkmäler,
4.Denkmalbereiche sowie
5.Welterbestätten und ihrer Pufferzonen.
Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.
Für Bau- und Gartendenkmäler sind die Angaben über die digitale Denkmalliste der Stadt Minden einsehbar.
Möchten Sie Einsicht in die Liste der Bodendenkmäler oder der beweglichen Denkmäler, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde auf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023