Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Minden führt die Denkmalliste mit folgenden Abschnitten:

    • 1.Baudenkmäler,

    • 2.Gartendenkmäler,

    • 3.bewegliche Denkmäler,

    • 4.Denkmalbereiche sowie

    • 5.Welterbestätten und ihrer Pufferzonen.

    Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.

    Für Bau- und Gartendenkmäler sind die Angaben über die digitale Denkmalliste der Stadt Minden einsehbar. 

    Möchten Sie Einsicht in die Liste der Bodendenkmäler oder der beweglichen Denkmäler, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde auf. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtplanung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Denkmalschutz/ Denkmalpflege/ Dorferneuerung/ Historische Stadtkerne

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de