Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen kann eine Förderung bis zu 10.000,- € beantragt werden. Gefördert werden 30 % der Investitionssumme. Die Fördermittel werden gemeinsam vom Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Schieder-Schwalenberg zur Verfügung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Für die Beantragung der Mittel gibt es kein Antragsformular. Der Antrag kann formlos erfolgen. Stichwort: Stadtpauschale mit Jahreszahl der Ausführung.
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023
Stichwörter
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