Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Gegenstand der Grundsteuer sind - Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) - unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B). Die Grundsteuer knüpft an den Steuergegenstand "Grundstückswert\" an. Die Bestimmung des Grundstückwertes kann dabei nicht einfach nach der Grundstücksgröße erfolgen. Vielmehr wird dieser durch andere Merkmale wie Bebauung und örtliche Lage erheblich beeinflusst. Insofern muss jedes Grundstück entsprechend seiner Eigenart wertmäßig erfasst werden. Dabei kann es sich nur um den Wert handeln, der einem möglichen Verkaufserlös des Grundstückes entspricht. Dieser Wert wird als Verkehrswert oder gemeiner Wert bezeichnet. Steuerlich gesehen entsteht daraus der Einheitswert, somit der steuerliche Wert für die Grundstückseinheit. Einheitswert und Verkehrswert fallen deshalb auseinander. Der Einheitswert wird nicht von der Stadt Schmallenberg, sondern vom Finanzamt Meschede festgesetzt und Ihnen von dort im Einheitswertbescheid mitgeteilt. Je nach Grundstücksart wird der Einheitswert vom Finanzamt mit unterschiedlichen Messzahlen multipliziert. Daraus ergibt sich der sog. Steuermessbetrag, den das Finanzamt Ihnen im Grundsteuermessbescheid mitteilt. Einwendungen gegen die Festsetzung des Einheitswertes, des Steuermessbetrages oder gegen Ihre Grundsteuerpflicht können Sie nur beim Finanzamt - und nicht bei der Stadt - geltend machen.Für die Bewertung ist das Finanzamt Meschede, Bewertungsstelle, Fritz-Honsel-Straße 4, 59872 Meschede, Telefon 0291/950-0 zuständig. Die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer wird von der Stadt durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem von der Stadt in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatzes ermittelt und mit einem Abgabenbescheid von Ihnen erhoben. Der Hebesatz beträgt zurzeit für die Grundsteuer A: 180 % (des Steuermessbetrages) Grundsteuer B: 360 % (des Steuermessbetrages)

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    Ansprechpartner

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzabteilung

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    Technisch geändert am 08.07.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Grundsteuergesetz (GrStG)Abgabenordnung (AO)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de