Grundsteuer Festsetzung
Grundsteuer Festsetzung
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Die Grundsteuer gehört zu den so genannten Grundbesitzabgaben. Hebeberechtigt und Empfänger der Grundsteuer ist die jeweilige Gemeinde. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes führt jedes Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung unter einer sogenannten Einheitswertnummer. Im Zuge der Ermittlung des Einheitswertes eines Objektes kommt es im Messbescheid des Finanzamtes -als Grundlagenbescheid- auch zur Festsetzung des Messbetrages. Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Hebesatz von zur Zeit 380 v.H. für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke -Grundsteuer A- und 910 v.H. für bebaute Grundstücke -Grundsteuer B- an und erteilt als Folgebescheid einen Grundsteuerbescheid.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Grundsteuergesetz (GrStG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Witten
Fristen
Hinweise für Witten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Kosten
Hinweise für Witten
kostenlos, Steuerbetrag ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamts und Anwendung des aktuell gültigen Hebesatzes darauf.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Lastschriftmandat Stadt Witten Finanzamt Witten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen