Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Das Finanzamt Siegburg stellt zunächst im Rahmen der Bewertung des Einheitswertes bzw. des Grundsteuerwertes die Grundlagen dafür fest und erlässt in der Regel gegenüber den Eigentümern*innen den Einheitswert- bzw. Grundsteuerwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid. Dieses bestimmt u.a., wer steuerpflichtig ist, den Beginn der Steuererhebung und die Höhe des Messbetrages.

    Auf Grundlage des Messbetrages und des Hebesatzes, den der Stadtrat festlegt, wird die Grundsteuer dann durch die Stadt Hennef berechnet und erhoben.

    Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 hat der Stadtrat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 01.01.2024 zu erhöhen. Die Hebesätze betragen seitdem:

    Grundsteuer A: 430 % (vorher: 430 %)

    Grundsteuer B: 855 % (vorher: 785 %)

    Die Grundbesitzabgabenbescheide werden als Dauerbescheide verfasst. Sie gelten daher nicht nur für ein Jahr, sondern auch für künftige Jahre. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Bescheide nicht mehr jährlich verschickt. Grundsätzlich ergeht erst ein neuer Bescheid, wenn sich die Berechnung der Steuer ändert oder ein Eigentumswechsel stattfindet. Anfang des Jahres 2025 werden aufgrund der Grundsteuerreform wieder Abgabenbescheide an alle Abgabenpflichtigen verschickt.

    Wird der Grundbesitz veräußert, so bleibt der/die Verkäufer*in grundsätzlich bis zur Fortschreibung des Einheitswertes auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

    Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts wird aktuell eine Grundsteuerreform durchgeführt. Das Gericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die zum Stichtag 01.01.2022 von der Finanzverwaltung ermittelt wurden.

    Den Grundstücksbesitzern*innen sollten zwischenzeitlich entsprechende Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide vorliegen.

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    Steuerwesen

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    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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