Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt anhand des Einheitswertes festgesetzt wird.

    Man unterscheidet zwischen:

    • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke
    • Grundsteuer A für alle übrigen Grundstücke

    Hebesätze:

    • Grundsteuer A = 300 v. H.
    • Grundsteuer B = 690 v. H.

    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

    Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Die Umstellung der Steuerpflicht erfolgt daher immer zum nächsten 01.01.

    Sollten Sie einen unterjährigen Wechsel in der Steuer- und Gebührenpflicht wünschen, nutzen Sie bitte hierfür den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

     

    Bei Neubauten erfolgt zunächst die Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt Grevenbroich. Bis dahin wird durch die Stadt daher zunächst entweder keine Grundsteuer oder Grundsteuer lediglich für ein unbebautes Grundstück erhoben. Nach erfolgter Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt kann es daher zu Nachforderungen für Vorjahre kommen. 

    Rückfragen zur Messbetragsfestsetzung sind daher an das Finanzamt Grevenbroich zu richten.

     

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-205

    Fax: 02161 613-108

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge

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    41352 Korschenbroich

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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