Grundsteuer Festsetzung
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt anhand des Einheitswertes festgesetzt wird.
Man unterscheidet zwischen:
- Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke
- Grundsteuer A für alle übrigen Grundstücke
Hebesätze:
- Grundsteuer A = 300 v. H.
- Grundsteuer B = 690 v. H.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Die Umstellung der Steuerpflicht erfolgt daher immer zum nächsten 01.01.
Sollten Sie einen unterjährigen Wechsel in der Steuer- und Gebührenpflicht wünschen, nutzen Sie bitte hierfür den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Bei Neubauten erfolgt zunächst die Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt Grevenbroich. Bis dahin wird durch die Stadt daher zunächst entweder keine Grundsteuer oder Grundsteuer lediglich für ein unbebautes Grundstück erhoben. Nach erfolgter Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt kann es daher zu Nachforderungen für Vorjahre kommen.
Rückfragen zur Messbetragsfestsetzung sind daher an das Finanzamt Grevenbroich zu richten.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
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Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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