Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Hinweise für Kevelaer

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien wie z.B. Einfamilienhäuser, Wohnungen, Werkstätten, Geschäfte usw. und die unbebauten Grundstücke.

    Festgesetzt wird die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und aktuellen Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig. Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung 3.2 - Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kevelaer

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Grundlage für die Erhebung einer Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz, das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung.

    Verfahrensablauf

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    Berechnung der Grundsteuer

    Zuerst ermittelt das Finanzamt den sogenannten Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag.

    Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Darin legt das Finanzamt außerdem fest, wer Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist und ab wann das Objekt besteuert wird.


    Hebesatz

    Der Grundsteuermessbetrag wird durch das Finanzamt an die Wallfahrtsstadt Kevelaer übermittelt. Hier wird der Grundsteuermessbetrag mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert, es ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Der Hebesatz wird vom Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt. Er beträgt zur Zeit für die Grundsteuer A 259 % und für die Grundsteuer B 501 %.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de